Verordnung von Neuro-Psychopharmaka


Jürgen Fritze, Pulheim, und Stefan Fritze, Mannheim

Der Arzneiverordnungsreport (AVR) als Quelle pharmakoepidemiologischer Daten ist begrenzt auf die 3000 verordnungsstärksten Fertigarzneimittel. Wegen der resultierenden methodischen Probleme rechtfertigen sich Analysen auch des AVR 2024 auf Wirkstoffebene nur näherungsweise. Seit Jahren imponiert das Wachstum der Antidepressiva. Bei den Antikonvulsiva könnte sich ein Sättigungseffekt abzeichnen. Die aggregierten Daten der GKV-Arzneimittel-Schnellinformation (GAmSi) zeigen eine über die Jahre recht stabile und erhebliche Variabilität insbesondere der Verordnung von Psychopharmaka zwischen den Bundesländern. Die Gründe bleiben unklar und warten auf Detailanalysen der – öffentlich nicht zugänglichen – Rohdaten.
Schlüsselwörter: Psychopharmaka, Antidementiva, Antiepileptika, Parkinsonmittel, Pharmakoepidemiologie
Psychopharmakotherapie 2025;32(05):191–194. DOI: 10.52778/ppt20250013

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