Verordnung von Neuro-Psychopharmaka


Jürgen Fritze, Pulheim

Auch der Arzneiverordnungs-Report (AVR) 2022 weist, wie seine Vorgänger, als Quelle pharmakoepidemiologischer Daten methodische Probleme auf, die im Wesentlichen aus der Begrenzung auf die 3000 verordnungsstärksten Fertigarzneimittel resultieren. Analysen auf Wirkstoffebene sind deshalb nur näherungsweise gerechtfertigt, mit ausgeprägten Problemen insbesondere bei den Antidementiva. Seit Jahren imponiert das Wachstum der Verordnung von Antidepressiva und Antikonvulsiva. Die Gründe für die über die Jahre recht stabile und erhebliche Variabilität zwischen den Bundesländern, insbesondere bezüglich der Verordnung von Psychopharmaka, bleiben unklar und warten auf Detailanalysen der – öffentlich nicht zugänglichen – Rohdaten.
Schlüsselwörter: Psychopharmaka, Antidementiva, Antiepileptika, Parkinsonmittel, Pharmakoepidemiologie
Psychopharmakotherapie 2023;30:96–9.

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