Behandlung von Menschen mit Epilepsie und Intelligenz-Minderung


Thomas Mayer und Martin T. Lutz, Radeberg

Menschen mit geistiger Behinderung erkranken im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung häufiger an Epilepsie. Hinsichtlich Diagnostik und Behandlung gelten prinzipiell die gleichen Grundsätze wie bei nichtbehinderten Epilepsiekranken. Bei der pharmakologischen Therapie ist eine verbesserte Anfallskontrolle über eine Monotherapie anzustreben, um unerwünschte Wirkungen zu minimieren. Wo dies nicht möglich ist, bringt bereits oft eine Reduktion und Vereinfachung einer bestehenden Polytherapie für den Patienten eine erhebliche Verbesserung seiner psychischen, kognitiven und motorischen Möglichkeiten. Die der Epilepsie zugrunde liegende Hirnschädigung oder Hirnentwicklungsstörung selbst und die für eine bestmögliche Anfallskontrolle eventuell notwendige Kombination von Antiepileptika können das Risiko des Auftretens von Nebenwirkungen erhöhen. Diese sind bei Menschen mit Behinderung viel schwieriger erfassbar als bei gesunden. Dabei geht es nicht nur um ZNS-typische Nebenwirkungen wie Schwindel, Doppeltsehen, Ataxie und Müdigkeit, sondern auch um psychische und kognitive Nebenwirkungen. Bei pharmakoresistenten Patienten spielen nichtmedikamentöse Maßnahmen zur Verhinderung von Anfällen oder anfallsbedingtem Schaden eine wichtige Rolle, zum Beispiel der Vagusnervstimulator oder auch Schulungsprogramme. Behinderung und epilepsiechirurgischer Eingriff schließen sich nicht aus, sofern die dazu notwendige aufwendige Diagnostik möglich ist.
Schlüsselwörter: Epilepsie, Intelligenzminderung, Behinderung, Kognition, Therapie
Psychopharmakotherapie 2015;22:76–83.

Gegenüber einer Prävalenz von 0,7% der Bevölkerung bei Epilepsien insgesamt ist die Prävalenz der Epilepsien bei intelligenzgeminderten Menschen bis zu 20-fach höher [41]. Mit zunehmender Ausprägung der geistigen Behinderung und zusätzlicher motorischer Störung steigt die Prävalenz weiter an, sodass bei etwa der Hälfte aller Menschen mit geistiger Behinderung und „Cerebralparese“ eine Epilepsie zu finden ist [9]. Für die Behandlung von an Epilepsie erkrankten Menschen gelten zwar grundsätzlich die gleichen Prinzipien, gleichgültig ob sie zusätzlich intelligenzgemindert sind oder nicht [69]. Trotzdem bringt die Therapie von Menschen mit geistiger Behinderung einige Besonderheiten mit sich, auf die es zu achten gilt. Dabei gilt, dass Menschen mit Intelligenzminderung Antiepileptika anders, manchmal auch schlechter vertragen; ein gutes Beispiel dafür ist Levetiracetam, das in dieser Gruppe von Betroffenen deutlich häufiger zu Verhaltensauffälligkeiten führt [36].

Diagnostische Besonderheiten

Auch bei geistig behinderten Menschen bildet eine möglichst genaue Diagnose der Anfälle und des Epilepsiesyndroms die Grundlage für eine erfolgreiche Therapie. Gerade bei der Erhebung der Anamnese und Anfallsbeschreibung ist man in besonderem Maße auf Informationen von anderen Personen (z.B. Angehörige, Betreuer) sowie gegebenenfalls weitere Quellen (z.B. Videoaufnahmen, Anfallskalender) angewiesen [70]. So lässt sich eine Aura oft nur indirekt durch fremdanamnestisch beschriebene Verhaltensänderungen vor Beginn der eigentlichen Anfallssymptomatik diagnostizieren. Bei schwer mehrfachbehinderten Patienten bereitet nicht selten die Differenzialdiagnose zwischen epileptischen und nichtepileptischen anfallsartigen Störungen (z.B. Verhaltensstereotypien, autistisches Verhalten, Hyperkinesen, extrapyramidale Dyskinesien, dissoziative Anfälle, Muskelspasmen, Tics, Synkopen) erhebliche Schwierigkeiten, auch bei Patienten, bei denen eine Epilepsie gesichert ist [8, 40]. Fast immer ist hier eine Videoaufzeichnung hilfreich, heutzutage über Smartphone überall möglich. Oft ist eine stationäre Abklärung, gegebenenfalls mit Video-EEG-Ableitung, nicht zu umgehen, die aber bei Menschen mit Behinderung komplizierter durchzuführen ist, weil die Mitarbeit manchmal schwierig ist [70].

Bei jeder Epilepsie-Erstdiagnose, bei der eine symptomatische Genese zu vermuten ist, ist eine bildgebende Untersuchung erforderlich, heutzutage ein kraniales Kernspintomogramm (cMRT), das oft nur in Narkose möglich ist, um sowohl Ätiologie der Epilepsie, aber auch der Behinderung zu klären. Eine kraniale Computertomographie ist nicht ausreichend, es sei denn, man kennt einen genetischen Defekt als Ursache der Epilepsie (Trisomie 21, Dravet-Syndrom). Dann kann man unter Umständen den Aufwand der MRT-Untersuchung in Narkose vermeiden [70]. Beim cMRT geht es zum einen um die Erfassung einer neurochirurgisch behandelbaren Läsion [20], zum anderen um den Nachweis einer genetisch determinierten Grunderkrankung (z.B. tuberöse Sklerose, subkortikale bandförmige Heterotopie [„Double Cortex“-Syndrom]), die für die genetische Beratung der Angehörigen von Bedeutung sein kann [2, 6, 7, 11, 15, 16, 18, 19, 21–24, 26, 37, 38, 51–53, 56–58, 64, 67, 68]. Dieser Aspekt ist für viele früher pauschal unter dem Begriff der „frühkindlichen Hirnschädigung“ subsumierte Ätiologien wichtig, bei denen sich heute mithilfe genetischer Untersuchungen spezifische Syndrome identifizieren lassen. Der Begriff frühkindliche Hirnschädigung ist nicht akzeptabel, selbst wenn die Anamnese und die Bildgebung diese These bestärken. Eine präzise Einordnung des Schädigungszeitpunktes (prä-, peri-, postnatal) und die Art der Schädigung (Blutung, Asphyxie, Trauma) sollte festgelegt werden können (Tab. 1), mit cMRT und Anamnese sowie Daten aus dem Geburtspass (z.B. APGAR) [9].

Tab. 1. Ursachenkategorien für frühkindliche Hirnschädigungen, geordnet nach Schädigungszeitpunkt

Pränatal: vor 28. SSW

Genetisch/chromosomal

Stoffwechselbedingt (z.B. Phenylketonurie [PKU] oder Galaktosämie)

Umweltbedingt (z.B. Röteln, Listeriose; Intoxikationen [z.B. Drogen, Medikamente oder Alkohol] und Hypoxien [z.B. mütterliches Rauchen während der Schwangerschaft])

Malformationen kortikaler Entwicklung

Perinatale Ursachen: nach 28. SSW und vor 7. Lebenstag

Frühgeburtlichkeit

Geburtstraumen

Postnatale Ursachen: nach dem 7. Lebenstag

Infektionen (z.B. Meningitis/Enzephalitis)

Endokrinologisch (z.B. Hypothyreose)

Traumatisch

Neoplastisch

Toxisch

SSW: Schwangerschaftswoche

Behandlung

Nichmedikamentöse Maßnahmen

Zur Behandlung der Epilepsie gehören auch und gerade bei geistig behinderten Patienten nichtmedikamentöse Maßnahmen, (z.B. Tagesstrukturierung, Regulierung des Schlaf-Wach-Rhythmus) sowie Maßnahmen, die anfallsbedingten Schaden verhüten sollen [70]. Dies betrifft besonders den Umgang mit Sturzgefahr im Rahmen von Anfällen. Welche Vorkehrungen notwendig sind, hängt von verschiedenen Faktoren (z.B. Sturzablauf, frühere Verletzungsmuster, vorübergehende Gefährdung – etwa im Rahmen einer medikamentösen Umstellung – oder Gefährdung auf unbestimmte Zeit) ab. Als suffizienter Kopfschutz hat sich ein handelsüblicher Eishockeyhelm erwiesen, allerdings ist auch hiermit kein vollständiger Schutz gegenüber beispielsweise Gesichtsverletzungen zu gewährleisten. Manchmal ist eine vorübergehende Rollstuhlbenutzung in Zeiten hoher Sturzgefährdung nicht zu vermeiden. In jedem Fall ist das individuelle Vorgehen mit dem Betroffenen und seinen Angehörigen oder Betreuern eingehend zu erörtern und sollte aus juristischen Gründen schriftlich fixiert werden [40]. Flackerlicht als reflektorischer Auslöser von Anfällen spielt in dieser Gruppe von Anfallskranken fast keine Rolle mit Ausnahme der Menschen mit Ceroidlipofuszinosen, die bei Einzelblitzen Anfälle bekommen können. Sehr viel häufiger spielt Schreck als Auslöser eine Rolle, besonders bei Menschen mit großen frontalen Läsionen [70].

Pharmakologische Therapie

Die pharmakologische Therapie der Anfälle unterscheidet sich prinzipiell nicht von der Behandlung von Patienten ohne Intelligenzminderung [1, 13, 25, 31–35, 49, 62]. Es ist also eine Monotherapie mit dem Ziel der Anfallsfreiheit anzustreben [1, 9, 49]. Zahlreiche Studien [1, 49] haben gezeigt, dass dies erfolgreich möglich und eine Kombinationstherapie bei geistig behinderten Patienten nicht häufiger notwendig ist [69]. Es kommt im Gegenteil nicht selten bereits durch das Absetzen einer Substanz aus einer Kombinationstherapie zu einer Verbesserung der Anfallskontrolle, während sich Nebenwirkungen regelhaft und zum Teil in ungeahntem Maße bessern [10]. Das Absetzen von Barbituraten birgt aber auch Gefahren [32]; nicht nur Anfallszunahme, auch Status epilepticus und Psychosen treten auf [59].

Bei der Substanzauswahl ist zu bedenken, dass einige Antiepileptika bei Patienten mit geistiger Behinderung erfahrungsgemäß ein erhöhtes Risiko insbesondere psychiatrischer Nebenwirkungen bergen, wobei diese häufiger in Kombinationstherapie zu beobachten sind und selbstverständlich keine Kontraindikation darstellen, sondern zu vermehrter Aufmerksamkeit beim Einsatz der jeweiligen Substanz Anlass geben sollten (Tab. 2). Keine antiepileptische Substanz sollte prinzipiell ausgeschlossen werden [1, 49, 62]. Lamotrigin scheint gelegentlich eher positive Begleiterscheinungen (z.B. vermehrte Wachheit, Stimmungsstabilisierung, Antriebsvermehrung) zu zeigen, und zwar auch unabhängig vom Effekt gegen die Anfälle [33]. Levetiracetam ist zwar pharmakologisch günstig und effektiv [12], aber eben oft mit Verhaltensstörungen assoziiert bei Menschen, nicht nur bei solchen, die schon vor der Gabe von Levetiracetam verhaltensauffällig waren [36]. Topiramat ist sehr effektiv, die kognitiven Einschränkungen aber sind in der Gruppe von Menschen mit Behinderung schwerer erfassbar und nur über gute Fremdbeobachtung (s. weiter unten) klärbar [35]. Pregabalin hat in dieser Gruppe von Patienten keine besondere Stellung [31].

Tab. 2. Substanzen mit erhöhtem Nebenwirkungsrisiko bei Patienten mit geistiger Behinderung

Substanz

Erhöhtes Nebenwirkungsrisiko in Bezug auf:

Clonazepam (auch andere Benzodiazepine)

Hyperaktivität (Kinder), Reizbarkeit, „Aggressivität“, Irritierbarkeit; Verschlechterung der motorischen Koordination; bronchiale Hypersekretion (Kinder)

Phenobarbital/Primidon

Verlangsamung, Hyperaktivität (Kinder), Reizbarkeit, „Aggressivität“, Irritierbarkeit

Phenytoin

Paroxysmale Hyperkinesen; „Enzephalopathie“ mit Pseudodemenz (selten); Gingivahyperplasie (bei eingeschränkten Pflegemöglichkeiten)

Vigabatrin

Hyperaktivität, „Aggressivität“, selten „Enzephalopathie“ mit Vigilanzminderung und EEG-Verlangsamung

Gabapentin

Verhaltensprobleme (Kinder): Hyperaktivität, „Aggressivität“

Topiramat

Verhaltensprobleme, kognitive Einschränkungen

Valproinsäure

Höheres Risiko einer Hepatotoxizität bei mehrfachbehinderten Kindern unter sechs Jahren

Levetiracetam

Verhaltensstörungen, Aggressivität, Unruhe

Perampanel

Verhaltensstörungen, Aggressivität

Aus einer Untersuchung zur Langzeit-Retention von Antiepileptika bei Menschen mit Epilepsie und Behinderung weiß man, dass Oxcarbazepin das Antiepileptikum mit der höchsten Retention, also der Kombinationsquote aus Wirksamkeit und Verträglichkeit, sein soll [62]. Eigene Erfahrungen würden hier ein anderes Bild abgeben, in unserem Zentrum wäre an erster Stelle Lamotrigin zu nennen und Valproinsäure wäre unter den ersten fünf Medikamenten, während Gabapentin und Tiagabin in dieser Gruppe im eigenen Zentrum gar nicht mehr gegeben werden.

Einigen Patienten, insbesondere mit schweren Mehrfachbehinderungen, ist es nicht möglich, Tabletten oder Kapseln zu schlucken. Hier muss frühzeitig an andere Applikationsformen gedacht werden, vor allem Tropfen oder Säfte, auch wenn diese zum Teil deutlich teurer sind. Retard-Tabletten lassen sich in der Regel in Wasser auflösen [70]. Auf diese Weise bleibt im Gegensatz zum Zermörsern die Mikroverkapselung des Wirkstoffs und damit der Retardcharakter des Medikaments erhalten. Antiepileptika, die weder als Tropfen oder Saft verfügbar sind noch in Wasser gelöst werden können, müssen zermörsert werden (Clobazam, Gabapentin, Felbamat, Methosuximid, Oxcarbazepin, Phenobarbital, Sultiam, Tiagabin und Topiramat); Substanzen, die man als Lösung oder Saft zur Verfügung hat, sind hier besonders günstig (z.B. Lamotrigin, Carbamazepin, Oxcarbazepin, Ethosuximid, Levetiracetam, Lacosamid) [1, 40].

Beim Aufdosieren eines Antiepileptikums ist daran zu erinnern, dass zum einen die Überdosierungsgrenze bei geistig oder körperlich behinderten Menschen aufgrund ihrer Hirnschädigung schon bei Serumkonzentrationen erreicht sein kann, die man bei der Behandlung nichtbehinderter Patienten als in der Regel noch gut verträglich erlebt hat [40, 70]. Zum anderen kann sich eine beginnende Überdosierung durch eine unspezifisch erscheinende Zunahme einer vorbestehenden motorischen Störung, eine zunehmende Verlangsamung oder auch eine Änderung des Verhaltens (z.B. Rückzug, Änderung von Schlaf-Wach-Rhythmus oder Ernährungsgewohnheiten, Umtriebigkeit, Reizbarkeit, Inkontinenz) bemerkbar machen, ohne dass die sonst üblichen ZNS-Symptome wie Ataxie, Blickrichtungsnystagmus, Müdigkeit nachzuweisen wären [40, 49, 70]. Gefragt sind hier neben sorgfältiger Beobachtung auch ausreichende Informationen über das gesamte Behinderungsbild des Patienten. Tagesschwankungen, die unabhängig von der gerade eingesetzten Medikation bestehen, sind zu berücksichtigen und nicht vorschnell als vermeintliche Medikamenten-bedingte Verschlechterung zu deuten. In solchen Situationen können im ambulanten Bereich zum Beispiel Einschätzungen von Mitarbeitern aus der Werkstatt für Behinderte, im stationären Bereich aus den Abteilungen der Ergotherapie oder der Krankengymnastik neben denen von Eltern und Betreuern und Pflegepersonal sehr nützlich sein. Fremdbeobachtung und -einschätzung sind umso wertvoller, je weniger der Patient selbst in der Lage ist, seine Befindlichkeit einzuschätzen und sie insbesondere auch in ausreichendem Maße mitzuteilen [70]. Sind auch verlässliche Fremdinformationen nicht ausreichend zu erhalten, ist man bisweilen mehr auf eine Serumspiegelkontrolle angewiesen als bei nichtbehinderten Patienten, um zumindest orientierend eine Einschätzung zu bekommen [40].

Patienten mit geistiger und insbesondere zusätzlicher körperlicher Behinderung sind wegen des häufigeren Bewegungsmangels oder einer Immobilisierung und oft verminderter Sonnenexposition besonders gefährdet, eine Antiepileptika-induzierte Osteoporose zu entwickeln [45, 46]. Regelmäßige Kontrollen von alkalischer Phosphatase (nicht zuverlässig in der Früherfassung) und Serum-Calcium bzw. der Serumspiegel von 25-OH- und 1,25-OH-Vitamin-D3 (zuverlässiger, aber teurer) und eine frühzeitige Vitamin-D-Substitution sind angezeigt [45]. Allerdings ist nur eine DXA-Knochendichtemessung sicher in der Frage einer beginnenden Osteoporose, wird aber nur dann von den Krankenversicherungen erstattet, wenn ein Ereignis eingetreten ist, das eine Osteoporose vermuten lässt (z.B. Fraktur nach einem harmlosen Sturz) [46].

Kosmetisch störende Nebenwirkungen wie etwa einen Hirsutismus oder eine Adipositas können einen Patienten, der nicht selten durch seine Behinderung bereits stigmatisiert ist, zusätzlich sehr belasten, auch wenn er es nicht immer angemessen zu äußern vermag. Mit einem nichtbehinderten Patienten kann man gemeinsam entscheiden, welche unerwünschten Wirkungen er angesichts eines eventuellen therapeutischen Erfolges hinzunehmen bereit ist (lang- oder kurzfristig schädigende oder bedrohliche Wirkungen stehen selbstverständlich nicht zur Disposition). Bei einem u.a. in seiner Kommunikation behinderten Patienten muss der Arzt zusammen mit den betreuenden Personen diese Entscheidung unter sorgfältigem Abwägen von Nutzen und Risiken treffen [70].

Bei einer zunehmenden Verhaltensauffälligkeit oder kognitiven Einschränkung unter der Aufdosierung eines Antiepileptikums ist differenzialdiagnostisch auch ein non-konvulsiver Status epilepticus zu erwägen, der nicht notwendigerweise mit der bei dem Patienten bekannten Anfallssymptomatik einhergehen muss. In diesen Fällen ist eine Video-EEG-Ableitung notwendig, sofern nicht möglich oder nicht verfügbar, ist auch an die einmalige probatorische Gabe eines ausreichend hoch dosierten Benzodiazepins zu denken. Natürlich sind auch andere Ursachen in die differenzialdiagnostischen Überlegungen mit einzubeziehen (z.B. sub- oder epidurales Hämatom nach länger zurückliegendem Sturz, metabolische Störungen, Komedikation) [70]. Psychiatrische Komorbidität ist bei Menschen mit Epilepsien häufig, besonders depressive Störungen [59]. Besondere Probleme bei geistig behinderten Menschen sind deren Verhaltensstörungen und deren Entwicklung zu psychotischen Symptomen, oft in Verbindung mit Anfällen. Man sollte in jedem Fall antidepressiv oder antipsychotisch therapieren, wenn eine Indikation vorliegt; die „anfallsfördernde“ Wirkung von Antidepressiva und Antipsychotika ist bei den meisten Neuroleptika und Antidepressiva als sehr gering einzuschätzen [59]. Dagegen ist der Nutzen hoch. Ganz besonders bewährt haben sich niedrig dosiertes Risperidon (bis 1 mg/Tag) oder Citalopram (20 mg/Tag) in der Therapie von verhaltensgestörten Menschen mit Intelligenzminderung [70].

Weitere Interventionen

Auch bei geistig behinderten Patienten ist im Falle einer therapieschwierigen Epilepsie, wenn auf medikamentösem Wege keine Anfallsfreiheit erzielt werden kann, die Indikation für einen epilepsiechirurgischen Eingriff zu prüfen. Zwar beruht eine Intelligenzminderung oft auf einer generalisierten Hirnschädigung, was jedoch keineswegs auch das Vorliegen einer generalisierten oder multifokalen Epilepsie bedeuten muss. Bei kongruenten Befunden (Anfallssemiologie, EEG, Bildgebung etc.) und fehlenden Kontraindikationen sind ähnlich günstige Behandlungsergebnisse wie bei nichtbehinderten Patienten zu erzielen [20]. Der Entzug von Antiepileptika nach erfolgreicher Epilepsiechirurgie will aber gut bedacht sein [65].

Sofern Epilepsiechirurgie nicht möglich, nicht gewünscht oder die Indikation dazu nicht untersuchbar ist, erscheint der Vagusnervstimulator eine mögliche Alternative, allerdings nicht in Bezug auf Anfallsfreiheit, die mit dieser Methode schwer erreichbar ist. Die Anfallsreduktions-Quoten sind aber vergleichbar denen neuer Antiepileptika und die positiven Begleiterscheinungen, insbesondere die Stimmungsaufhellung günstig. Zudem wird von den Betreuern die Nutzung der Magnetstimulation außerhalb der üblichen Stimulations-Intervalle gerne genutzt, um Anfallsserien zu unterbrechen, was zwar nicht belegt ist, dem Betreuer aber das Gefühl der Hilflosigkeit nehmen kann.

Ein großes Problem ist das Risiko des sogenannten „sudden unexpected death in epilepsy“ (SUDEP). Neue Metaanalysen deuten darauf hin, dass die Persistenz von großen, also generalisiert tonisch-klonischen Anfällen in hoher Frequenz und deren Schlafbindung das Hauptrisiko für einen solchen Tod darstellen [61], ganz besonders bei Männern zwischen 20 und 40 Jahren. Eine spezifische Zuordnung von SUDEP zu den Antiepileptika gibt es aber nicht. Bei solch gefährdeten Patienten ist an Hilfsmittel wie Meldegeräte von schlafgebundenen Anfällen zu denken, beispielsweise kann das Epicare®-Gerät von großem Nutzen sein und den Betreuern Angst nehmen [70]. Andere Systeme zum Schutze von Hochrisiko-Patienten sind in Entwicklung.

Schulungsprogramme haben in der Epileptologie inzwischen einen hohen Stellenwert. Neben dem sogenannten MOSES-Programm für normal-intelligente Menschen ist das PEPE-Programm (psycho-edukatives Programm Epilepsie) ein etabliertes und inzwischen auch in englischer Sprache verfügbares Programm [29].

Bei der Frage, ob und gegebenenfalls wann man eine erfolgreiche antiepileptische Therapie beenden soll, ist insbesondere zu prüfen, in welchem Umfang der Patient von der erreichten Anfallsfreiheit profitiert hat (z.B. psychische, kognitive und motorische Fortschritte, Erleichterung bzw. Ermöglichung integrativer Maßnahmen, wie Eingliederung in eine Werkstatt für Behinderte, in ein betreutes Wohnen).

Allerdings ist die Quote des erfolgreichen Absetzens einer antiepileptischen Medikation bei schwerbehinderten Menschen geringer als bei normal-intelligenten Menschen, was mit der Ätiologie der Behinderung zu tun hat [4].

Diagnostik von kognitiven Störungen durch Antiepileptika

Die antiepileptische Therapie ist oft mit dem Risiko einer Störung der kognitiven Leistungsfähigkeit verbunden. Diese tritt in bestimmten Konstellationen zum Beispiel bei Arzneistoffen wie Topiramat oder Zonisamid [47, 55], im Hochdosisbereich aber bei Polytherapien häufiger auf, ist aber für den Einzelfall nicht vorhersagbar. Daher sollte in diesen Fällen auf die kognitive Verträglichkeit besonderes Augenmerk gelegt werden. Die Erfassung kognitiver Nebenwirkungen antiepileptischer Medikation ist durch Verlaufsuntersuchungen parallel zur Eindosierung möglich. Keine aussagekräftige Interpretation lässt hingegen das Ergebnis einer singulären Statustestung zu, beispielsweise veranlasst durch die Schilderungen von Leistungsverschlechterungen. Für neuropsychologische Verlaufsuntersuchungen eignen sich insbesondere orientierende Testverfahren, die attentionale und/oder exekutive Funktionen (beispielsweise kognitive Geschwindigkeit, Wortflüssigkeit, Arbeitsgedächtnis) erfassen. Zudem müssen Informationen über die Standardabweichung, die Retest-Reliabilität und den durchschnittlichen Übungseffekt vorliegen sowie Angaben darüber, ab welchem Zeitintervall eine Testwiederholung frühestens zulässig ist. Diese Werte erlauben es, kritische Differenzen, ab denen von einer signifikanten Änderung der kognitiven Leistungsfähigkeit ausgegangen werden kann, zu ermitteln. Schließlich sollten die Tests einfach und ansprechend gestaltet sein. Unter Berücksichtigung dieser Bedingungen kann aus dem jeweils vorhandenen Repertoire neuropsychologischer Tests frei gewählt werden. Nicht von Bedeutung hingegen ist eine aussagekräftige Normierung des Tests, da bei der Erfassung etwaiger negativer kognitiver Effekte antiepileptischer Medikation keine normative, sondern lediglich eine intraindividuelle Bewertung im zeitlichen Verlauf von Interesse ist. So ist es durchaus legitim, Kindertests für erwachsene Patienten einzusetzen, beispielsweise Untertests der Wechsler-Intelligenztestfamilie. Einen Anhaltspunkt für die Auswahl von Testverfahren kann das Intelligenzalter geben: Der leichten Intelligenzminderung (F70, IQ-Bereich von 50 bis 69) ist ein Intelligenzalter von 9 bis <12 Jahren zugeordnet, im niedrigeren Intelligenzbereich (F71, IQ-Bereich von 35–49) könnte der Einsatz von Tests, die auch für kleinere, beispielsweise sechsjährige Kinder entwickelt wurden, versucht werden. Gezielt für Menschen mit geistigen Behinderungen entwickelte veränderungssensitive Verfahren zur gezielten Erfassung attentionaler oder exekutiver Funktionen wären diesem Ansatz vorzuziehen, sind aber den Autoren nicht bekannt.

Bei Patienten mit einer leichten geistigen Behinderung und vorhandenen grundlegenden schulischen Fertigkeiten kann der neuropsychologische Kurz-Test EpiTrack zu Einsatz kommen [28]. Bei stärker ausgeprägten geistigen Behinderungen könnte die Kinderversion (EpiTrack Junior, für Kinder ab 6 Jahren; [27]) gewählt werden. Sollten sich verfügbare Standardtestverfahren als zu schwierig erweisen, kann auf noch einfachere, dann jedoch die oben genannten Kriterien nicht mehr erfüllende Verfahren mit eher explorativem Charakter zurückgegriffen werden. Als Beispiele wären hier einfache Aufgaben zum Reihensprechen (Zählen, Wochentag) oder das zeitkritische Aufzählen von Wörtern bestimmter Kategorien (z.B. Tiere) zu nennen.

Ist auch mit solchen Verfahren keine testpsychologische Objektivierung von Aufmerksamkeitsfunktionen erreichbar, könnten Ratingskalen, die das (kognitive) Verhalten erfassen, gewählt werden. Diese werden jedoch häufig den Rahmen des im klinischen Alltag Möglichen sprengen, sodass dann eine Beschränkung auf die Angaben der Betreuer oder Angehörigen erfolgt. Hier ist eine systematische und vom konkreten Verhalten ausgehende Befragung empfehlenswert. Die eigene Erfahrung zeigt jedoch, dass dies häufig zu einer Unterschätzung der Nebenwirkungen führt. Eine detaillierte und mit Beispielen veranschaulichte Information von Patienten und Betreuern über die möglichen kognitiven Nebenwirkungen hilft, deren Blick dafür zu schärfen.

Schließlich sei auf weitere grundlegende Schwierigkeiten neuropsychologischer Untersuchungen hingewiesen: Da es schwierig ist, eine hinreichende Aufklärung über die medizinische Bedeutung der Untersuchung zu gewährleisten, fällt es den Patienten häufig schwer, sich ausreichend für die Teilnahme an der Untersuchung zu motivieren. Aber selbst wenn eine Bereitschaft für die Untersuchungsteilnahme gegeben ist, stellt es sich häufig als schwierig dar, eine hinreichende Leistungsmotivation bzw. Anstrengungsbereitschaft über die gesamte Untersuchungsdauer aufrechtzuerhalten. Drittens gelangt die Befragung der Patienten durch ein nicht ausreichendes Verständnis für neuropsychologische Konstrukte wie „Aufmerksamkeit“ oder „Gedächtnis“, durch eine sozial-erwünscht verzerrte Antworttendenz und eine verminderte Fähigkeit zur subjektiven Leistungseinschätzung an ihre Grenzen. Häufig geben die Patienten selbst bei offensichtlichen Schwierigkeiten in der Testbearbeitung Zufriedenheit mit der eben erbrachten Testleistung an.

Sollten sich testpsychologisch oder anhand subjektiver Angaben Hinweise auf kognitive Nebenwirkungen der aktuellen Medikation ergeben, stellt sich die Frage nach der klinischen Relevanz. Bei deutlich verbesserter Anfallssituation sind durchaus Konstellationen vorstellbar, in denen kognitive Leistungsverschlechterungen als tolerierbar erscheinen. Schwierig ist hierbei jedoch die häufig begrenzte Möglichkeit, die Patienten an dieser Entscheidung partizipieren zu lassen. Hier könnte die Erfassung der (Veränderung der) Lebensqualität einen Ausweg bieten, jedoch fehlen geeignete Verfahren weitestgehend [66].

Spezielle und ausgewählte Epilepsiesyndrome bei Menschen mit Behinderung

Typische Epilepsie-Syndrome, die bei mehr als 80% der Betroffenen mit Epilepsie assoziiert sind, sind die tuberöse Sklerose, das Sturge-Weber-Syndrom, das Rett-Syndrom und das Angelman-Syndrom, seltener ist die Epilepsie beim Down-Syndrom [9, 70]. Die genannten Syndrome beruhen auf genetischen Defekten, chromosomalen Veränderungen oder noch nicht völlig geklärten Ursachen wie beim Sturge-Weber-Syndrom [71, 72]. Schwierig einzuordnen ist das Lennox-Gastaut-Syndrom [39, 50]; schon allein der Name ist wegen der sehr zweifelhaften Vergangenheit des Eugenikers Lennox problematisch, sodass offen bleibt, ob Name und Syndrom an sich auf Dauer in der Epileptologie erhalten bleiben können. Das Syndrom beschreibt mehr eine Symptomenkonstellation von Anfällen und EEG, die auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen sind, als eine Entität, die auf eine klar genetische oder strukturelle Veränderung zurückzuführen ist [39, 50]. Wichtig ist häufig die Blickdiagnose der anderen Syndrome mit Epilepsie: das Adenoma sebaceum bei der tuberösen Sklerose [44], der Portwein-Nävus in einem Trigeminusast beim Sturge-Weber Syndrom [71, 72], das „happy puppet“ Gesicht beim Angelman-Syndrom [17, 43], die reibenden Hände bei fehlendem Handgebrauch beim Rett-Syndrom [54, 63] und die typische Facies beim Down-Syndrom [5]. Dagegen sind die epilepsieassoziierten Syndrome wie das Dravet-Syndrom [30] oder auch das Lennox-Gastaut-Syndrom ohne sichtbare Spezifika [50]. Dennoch ist die Anamnese des Dravet-Syndroms [30] so typisch, dass man sehr schnell über genetische Diagnostik (vorwiegend Mutation im SCN1A-Gen) zur Diagnose kommt: normale Geburt und frühkindliche Entwicklung bis zum ersten Anfall, der typischerweise im ersten Lebensjahr bei Fieber auftritt, mit anschließendem Entwicklungsknick. Besonders häufig sind unter den Dravet-Syndrom-Patienten sogenannte Impfschäden, das heißt, die Patienten bekamen bei einer Impfung im ersten Lebensjahr Fieberanstieg und den ersten Anfall [48]. Die Entwicklung der Kinder im Folgenden ist verzögert, Anfälle bleiben persistent (Grand-Mal-Anfälle, Myoklonien) die Temperaturempfindlichkeit bleibt häufig bestehen. Wer im Erwachsenenalter die Kombination Epilepsie bei Intelligenzminderung mit therapierefraktären Grand-Mal-Anfällen, häufig bei Fieber oder Hitze, Ataxie und „anerkannter Impfschaden“ (oder unklare Enzephalitis ohne Erregernachweis) aufweist, bei dem ist die Verdachtsdiagnose Dravet-Syndrom zu stellen [23].

Einen spezifischen Anfallstyp bei spezifischen Syndromen gibt es allerdings in aller Regel nicht, obwohl generalisiert tonisch klonische Anfälle bei nahezu allen Syndromen vorkommen und primär zu behandelndes Symptom sind [70]. Seltene Syndrome sind nur mit viel Erfahrung und genetischer Paneldiagnostik [58] herauszufinden, insbesondere wenn die Anamnese des Kindesalters nicht mehr gut zu erhalten ist. Sogenannte Orphan-Drugs wie Stiripentol beim Dravet-Syndrom oder Rufinamid (und bedingt auch Felbamat) stellen Therapieoptionen für solche Spezialsyndrome dar. Ob das Immunsuppressivum Everolimus mit Indikation beim Riesenzellastrozytom von Patienten mit tuberöser Sklerose auch eine antiepileptische Kompetenz besitzt, ist derzeit Fragestellung einer großen Studie [42].

Durch die Gendiagnostik versteht man zunehmend mehr auch die Pathophysiologie einzelner Epilepsiesyndrome und das Wissen wächst sehr schnell. Tabelle 3 gibt ein paar der neuen Erkenntnisse wieder, allerdings ist ein eigener umfangreicher Artikel nötig, um eine umfassende Übersicht zu den genetischen Epilepsiesyndromen zu geben und von ihrer spezifischen Therapie zu berichten.

Tab. 3. Spezielle Therapie bei ausgewählten genetischen Epilepsiesyndromen

Syndrom

Genetik

Therapie-Optionen

Lennox-Gastaut-Syndrom

Unbekannt, vermutlich symptomatische Enzephalopathie, manchmal aus West-Syndrom entstehend

Felbamat (cave: Leberwert, Blutbildveränderungen, 2-wöchentliche Laborkontrollen), Rufinamid

Dravet-Syndrom

Mutationen des SCN1A-Gens sowie sporadisch weitere Genorte

Stiripentol, in Kombination mit Clobazam und Valproinsäure; Natrium-Kanalblocker eher meiden (keine Studienlage hierfür)

Tuberöse Sklerose

Mutation der Gene TSC1 und TSC2

Everolimus als potenzielle krankheitsmodulierende immunsuppressive Substanz, derzeit ohne Zulassung für Epilepsietherapie, aber Zulassung beim Riesenzellastrozytom und Angiomyolipomen der Niere aufgrund einer tuberösen Sklerose

Epilepsien assoziiert mit Mutation im Glucuose-Transportergen

Mutaton im Gen SLC2A1

Ketogene Diät, meist neben der Basis-Epilepsietherapie

Down-Syndrom

Trisomie des Chromosoms 21

Valproinsäure oft als Ersttherapie in Monotherapie hilfreich

Migrating partial epilepsy of infancy

Mutation im Gen SLC25A22

Kasuistisch: Retigabin, Chinidin

NMDA-Rezeptor-Mutationen-assoziierte Sonderformen der kindlichen Enzephalopathien

Mutation in den Gene GRIN2B und GRIN2A

Noch keine spezifischen Therapien im Erwachsenenalter, bei Kindern Corticoid-Stoßtherapie möglich

Interessenkonflikterklärung

TM hat Honorare für die Beratung oder Teilnahme an einem Expertenbeirat von Eisai und UCB Pharma, Honorare für Vorträge, Stellungnahmen oder Artikel von Desitin Arzneimittel, Eisai und UCB Pharma und Unterstützung für Kongressbesuche von UCB Pharma erhalten.

MTL hat Vortragshonorare von UCB Pharma erhalten.

Literatur

1. Alvarez N, Besag F, Livanainen M. Use of antiepileptic drugs in the treatment of epilepsy in people with intellectual disability. J Intellect Disabil Res 1998;42(Suppl 1):1–15.

2. Bahi-Buisson N, Nectoux J, Rosas-Bargas H, et al. Key clinical features to identify girls with CDKL5 mutations. Brain 2008;131:2647–61.

3. Bearden D, Strong A, Ehnot J, DiGiovine M, et al. Targeted treatment of migrating partial seizures of infancy with quinidine. Ann Neurol 2014;76:457–61.

4. Beghi E, Giussani G, Grosso S, Iudice A, et al. Withdrawal of antiepileptic drugs: guidelines of the Italian League Against Epilepsy. Epilepsia 2013;54(Suppl 7):2–12.

5. Berkovic SF, Harkin L, McMahon JM, Pelekanos JT, et al. De-novo mutations of the sodium channel gene SCN1A in alleged vaccine encephalopathy: a retrospective study. Lancet Neurol 2006;5:488–92.

6. Berry-Kravis E, Raspa M, Loggin-Hester L, Bishop E, et al. Seizures in fragile X syndrome: characteristics and comorbid diagnoses. Am J Intellect Dev Disabil 2010;115:461–72.

7. Berry-Kravis E. Epilepsy in fragile X syndrome. Dev Med Child Neurol 2002;44:724–8.

8. Budimirovic DB, Bukelis I, Cox C, Gray RM, et al. Autism spectrum disorder in fragile X syndrome: differential contribution of adaptive socialization and social withdrawal. Am J Med Genet A 2006;140A:1814–26.

9. Coulter DL. Comprehensive management of epilepsy in persons with mental retardation, Epilepsia 1997;38(Suppl 4):24–31.

10. Coulter DL. Withdrawal of sedative anticonvulsant drugs from mentally retarded persons: Development of guidelines. J Epilepsy 1988;1:67–70.

11. de Vries BB, Halley DJ, Oostra B, Niermeijer MF. The fragile X syndrome. J Med Genet 1998;35:579–89.

12. Depondt C, Yuen AW, Bell GS, Mitchell T, Koepp MJ, et al. The long term retention of levetiracetam in a large cohort of patients with epilepsy. J Neurol Neurosurg Psychiatry 2006;77:101–3.

13. Depositario-Cabacar DF, Zelleke TG. Treatment of epilepsy in children with developmental disabilities. Dev Disabil Res Rev 2010;16:239–47.

14. Endele S, Rosenberger G, Geider K, Popp B, et al. Mutations in GRIN2A and GRIN2B encoding regulatory subunits of NMDA receptors cause variable neurodevelopmental phenotypes. Nat Genet 2010;42:1021–6.

15. Evans JC, Archer HL, Colley JP, et al. Early onset seizures and Rett-like features associated with mutations in CDKL5. Eur J Hum Genet 2005;13:1113–20.

16. Fink JM, Dobyns WB, Guerrini R, et al. Identification of a duplication of Xq28 associated with bilateral periventricular nodular heterotopias. Am J Hum Genet 1997;61:379–87.

17. Galván-Manso M, Campistol J, Conill J, Sanmartí FX. Analysis of the characteristics of epilepsy in 37 patients with the molecular diagnosis of Angelman syndrome. Epileptic disorder 2005;7:19–25.

18. Genton P, Velizarova R, Dravet C. Dravet syndrome: the long-term outcome Epilepsia 2011;52(Suppl 2):44–9.

19. Gilfillan GD, Selmer KK, Roxrud I, et al. SLC9A6 mutations cause X-linked mental retardation, microcephaly, epilepsy, and ataxia, a phenotype mimicking Angelman syndrome. Am J Med Genet 2008;82:1003–10.

20. Gleissner U, Johanson K, Helmstaedter C, Elger CE. Surgical outcome in a group of low-IQ patients with focal epilepsy. Epilepsia 1999;40:553–9.

21. Guerrini R, Mei D, Sisodiya S, et al. Germline and mosaic mutations of FLN1 in men with periventricular heterotopia. Neurology 2004;63:51–6.

22. Guerrini R, Parrini E. Epilepsy in Rett syndrome, and CDKL5- and FOXG1-gene-related encephalopathies. Epilepsia 2012;53:2067–78.

23. Guerrini R. Dravet syndrome: the main issues. Eur J Paediatr Neurol 2012;16(Suppl 1):S1–4.

24. Hagerman PJ, Stafstrom CE. Origins of epilepsy in fragile X syndrome. Epilepsy Curr 2009;9:108–12.

25. Hagerman RJ, Berry-Kravis E, Kaufmann WE, Ono MY, et al. Advances in the treatment of fragile X syndrome. Pediatrics 2009;123:378–90.

26. Hedera P, Alvarado D, Beydoun A, et al. Novel mental retardation-epilepsy syndrome linked to Xp21.1-p11.4. Ann Neurol 2002;51:45–50.

27. Helmstaedter C. EpiTrack® Junior: Veränderungssensitives kognitives Screening zur Qualitäts- und Ergebniskontrolle der Epilepsiebehandlung bei Kindern und Jugendlichen. Monheim: UCB Pharma GmbH, 2007.

28. Helmstaedter C. EpiTrack®: Veränderungssensitives kognitives Screening zur Qualitäts- und Outcomekontrolle der Epilepsiebehandlung. 2., erweiterte Auflage. Monheim: UCB Pharma GmbH, 2012.

29. www.bethel-regional.de/schulungsprogramm.html (Zugriff am 24.11.2014).

30. www.epilepsy.org/ctf/dravet.html (Zugriff am 1.12.2014).

31. Huber B, Bocchicchio M, Feuerbaum E, May T, et al. Efficacy and tolerability of pregabalin in patients with difficult-to-treat epilepsy and intellectual disability. Epilepsy Behav 2008;13:397–401.

32. Huber B, Bocchicchio M, Hauser I, Horstmann V, et al. Ambiguous results of an attempt to withdraw barbiturates in epilepsy patients with intellectual disability. Seizure 2009;18:109–18.

33. Huber B, May T, Seidel M. Lamotrigine in multihandicapped therapy-resistant epileptic patients. Clin Drug Invest 1998;16:263–76.

34. Huber B, Seidel M. Update on treatment of epilepsy in people with intellectual disabilities. Curr Opin Psychiatry 2006;19:492–6.

35. Huber B. Effects of topiramate in patients with epilepsy and intellectual deficits. Nervenarzt 2002;73:525–32.

36. Hurtado B, Koepp MJ, Sander JW, Thompson PJ. The impact of levetiracetam on challenging behavior. Epilepsy Behav 2006;8:588–92.

37. Hynes K, Tarpey P, Dibbens LM, et al. Epilepsy and mental retardation limited to females with PCDH19 mutations can present de novo or in single generation families. J Med Genet 2010;47:211–6.

38. Juberg RC, Hellman CD. A new familial form of convulsive disorder and mental retardation limited to females. J Pediatr 1971;79:726–32.

39. Kerr M. Lennox Gastaut syndrome. Epileptic Disord 2011;13(Suppl 1):S15–26.

40. Kerr MP, Turky A, Huber B. The psychosocial impact of epilepsy in adults with an intellectual disability. Epilepsy Behav 2009;15(Suppl 1):S26–30.

41. Kiely M. The prevalence of mental retardation. Epidemiol Rev 1987;9:194–218.

42. Krueger DA, Wilfong AA, Holland-Bouley K, Anderson AE, et al. Everolimus treatment of refractory epilepsy in tuberous sclerosis complex. Ann Neurol 201;74:679–87.

43. Leitlinie Angelman Syndrom www1.us.elsevierhealth.com/LLKJM/chapter_A003.php (Zugriff am 1.12.2014).

44. Leitlinie Tuberöse Sklerose: www1.us.elsevierhealth.com/LLKJM/chapter_A022.php (Zugriff am 1.12.2014).

45. Lohiya GS, Crinella FM, Tan-Figueroa L, Caires S, et al. Fracture epidemiology and control in a developmental center. West J Med 1999;170:203–9.

46. Lohiya GS, Lohiya S, Tan-Figueroa L. Eighteen fractures in a man with profound mental retardation. Ment Retard 1999;37:47–51.

47. Loring DW, Williamson DJ, Meador KJ, Wiegand F, et al. Topiramate dose effects on cognition: a randomized double-blind study. Neurology 2011;76:131–7.

48. Martin P. Trisomie 21, Demenz vom Alzheimer Typ und Epilepsie. Z Epileptol 2012;25:41–8.

49. Mattson RH. The role of the old and the new antiepileptic drugs in special populations: mental and multiple handicaps. Epilepsia 1996;37(Suppl 6):S45–S53.

50. Michoulas A, Farrell K. Medical management of Lennox-Gastaut syndrome. CNS Drugs. 2010;24:363–74.

51. Moretti P, Zoghbi HY. MeCP2 dysfunction in Rett syndrome and related disorders. Curr Opin Genet Dev 2006;16:276–81.

52. Musumeci SA, Hagerman RJ, Ferri R, Bosco P, et al. Epilepsy and EEG findings in males with fragile X syndrome. Epilepsia 1999;40:1092–9.

53. Nawara M, Szczaluba K, Poirier K, et al. The ARX mutations: a frequent cause of X-linked mental retardation. Am J Med Genet A 2006;140A:727–32.

54. Nissenkorn A. Gak E, Vecsler M, Reznik H, et al. Epilepsy in Rett syndrome – the experience of a National Rett Center. Epilepsia 2010;51:1252–8.

55. Park SP, Hwang YH, Lee HW, Suh CK, et al. Long-term cognitive and mood effects of zonisamide monotherapy in epilepsy patients. Epilepsy Behav 2008;12:102–8.

56. Ryan SG, Chance PF, Zou CH, et al. Epilepsy and mental retardation limited to females: an X-linked dominant disorder with male sparing. Nat Genet 1997;17:92–5.

57. Scheffer IE, Turner SJ, Dibbens LM, et al. Epilepsy and mental retardation limited to females: an under-recognized disorder. Brain 2008;131:918–27.

58. Scheffer IE. Genetic testing in epilepsy: what should you be doing? Epilepsy Curr 2011;11:107–11.

59. Schmitz B, Trimble M. Psychiatrische Epileptologie: Psychiatrie für Epileptologen – Epileptologie für Psychiater. Stuttgart: Thieme, 2005.

60. Schulze-Bonhage A, Coenen V. Epilepsiebehandlung. Periphere und zentrale Stimulationsverfahren. Nervenarzt 2013;84:517–29.

61. Shorvon S, Tomson T. Sudden unexpected death in epilepsy Lancet 2011;378:2028–38.

62. Simister RJ, Sander JW, Koepp MJ. Long-term retention rates of new antiepileptic drugs in adults with chronic epilepsy and learning disability Epilepsy Behav 2007;10:336–9.

63. Specchio N, Balestri M, Striano P, Cilio MR, et al. Efficacy of levetiracetam in the treatment of drug-resistant Rett syndrome. Epilepsy Res 2010;88:112–7.

64. Stevenson RE, Rogers RC, Schwartz CE. Atlas of X-linked intellectual disability syndromes. New York: Oxford University Press, 2012.

65. Tellez-Zenteno JF, Hernandez-Ronquillo L, Moien-Afshari F. Discontinuation of antiepileptic drugs after successful surgery: who and when? Epileptic Disord 2012;14:363–70.

66. Townsend-White C, Pham AN, Vassos MV. A systematic review of quality of life measures for people with intellectual disabilities and challenging behaviours. J Intellect Disabil Res 2012;56:270–84.

67. Vervoort VS, Beachem MA, Edwards PS, et al. AGTR2 mutations in X-linked mental retardation. Science 2002;296:2401–3.

68. Weaving LS, Christodoulou J, Williamson SL, et al. Mutations of CDKL5 cause a severe neurodevelopmental disorder with infantile spasms and mental retardation. Am J Hum Genet 2004;75:1079–93.

69. Wolf P, Czuczwara H. Antiepileptikabehandlung bei schwer- und mehrfachbehinderten Patienten einer Epilepsieklinik. In: Wolf P (Hrsg). Epilepsie 88. Reinbek: Einhorn Presse Verlag GmbH, 1989:127–31.

70. Wolf P, Mayer T. Praxisbuch Epilepsie. Stuttgart: Kohlhammer, 2003.

71. www.sturge-weber.de/syndrombeschreibung.htm (Zugriff am 1.12.2014).

72. www.sturgeweber.org.uk (Zugriff am 1.12.2014).


Dr. med. Thomas Mayer, Dr. rer. nat. Martin T. Lutz, Sächsisches Epilepsiezentrum Radeberg, Wachauer Straße 30, 01454 Radeberg, E-Mail: t.mayer@kleinwachau.de

Treatment of people with epilepsy and intellectual disability

People with intellectual disabilities suffer in comparison to the general population more frequently from epilepsy. With regard to diagnosis and treatment the same principles are necessary like in non-disabled epilepsy. In the pharmacological therapy improved seizure control is the main aim, monotherapy is often not reachable. Where this is not possible, often a reduction and simplification of an existing polytherapy brings a significant improvement for the mental, cognitive and motor possibilities of the patient. Brain damage or developmental delay leading to epilepsy itself in combination with the antiepileptic drug treatment may increase the risk of the occurrence of side effects. There are not only typical CNS side effects such as dizziness, diplopia, ataxia, and fatigue, but also psychological and cognitive side effects. In drug resistant patients non-pharmacological issues to prevent seizures play an important role, e.g. the vagus nerve stimulator or education training programs. Patients with disabilities can also profit from epilepsy surgery if the diagnostic is possible.

Key words: Epilepsy, mental disability, cognition, treatment

Psychopharmakotherapie 2015; 22(02)