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Die rückfallprophylaktische Wirkung der neuroleptischen Erhaltungstherapie bereits nach einem ersten Schizophrenie-Schub ist erwiesen. Dabei sind unter anderem mit Blick auf das Risiko irreversibler Spätdyskinesien atypische Neuroleptika zu bevorzugen. Sie haben zudem weniger affektive Nebenwirkungen und beeinflussen die Negativsymptomatik besser als konventionelle Neuroleptika. Patienten berichten über ein besseres subjektives Befinden. Dennoch ist die langfristige Compliance für atypische Neuroleptika nicht wesentlich höher als für konventionelle. Hier könnte der verstärkte Einsatz von Depotpräparaten eine Verbesserung bringen.
Die medikamentöse Therapie ist jedoch nur ein Baustein der Behandlung von Schizophrenie-Patienten. Dazu kommt eine Reihe von Maßnahmen wie Psychoedukation, Verhaltenstherapie, Ergotherapie. Viele Institutionen sind an der Versorgung des Patienten beteiligt, neben den verschiedenen Therapeuten zum Beispiel auch Arbeitsamt, Rentenversicherungsträger und gemeindepsychiatrischer Dienst.
Die psychosozialen Folgemaßnahmen nach Erstmanifestation einer Schizophrenie wurden früher oft bereits in der Klinik eingeleitet. Inzwischen hat sich diese Aufgabe angesichts verkürzter stationärer Liegezeiten überwiegend in den ambulanten Bereich verlagert, ohne dass dies entsprechend vergütet würde (z.B. keine Abrechnungsmöglichkeit für Telefonate oder für – gerade bei Schizophrenie-Patienten wichtige – Angehörigenkontakte). Erschwert wird die Aufgabe nicht selten durch Mängel bei der Kommunikation zwischen Klinik und niedergelassenem Psychiater (z.B. fehlende Information über ggf. schon eingeleitete Maßnahmen, über Arbeitsfähigkeit oder Fahrtüchtigkeit des Patienten, mangelnde Absprache zur Medikation).
Für die Patienten und ihre Angehörigen sind die komplexen Versorgungsstrukturen oft schwer durchschaubar. Wünschenswert ist deshalb ein „Case-Manager“ als ihr fester Ansprechpartner, der die verschiedenen Hilfsmaßnahmen koordiniert. Dies könnte zum Beispiel eine entsprechend fortgebildete Arzthelferin in der Praxis des betreuenden niedergelassenen Psychiaters sein. Zum Konzept des Case-Managements gehört weiterhin ein Patientenpass mit Basisdaten beispielsweise zu Medikation, Krankheitsverlauf und Arbeitssituation.
In Unterfranken, einer Region mit wenigen niedergelassenen Psychiatern, hat sich die „aufsuchende Pflege“ als wirksamer Rückfallschutz bewährt, eine Betreuung problematischer Patienten in ihrer gewohnten Umgebung durch Personal der Kliniksambulanz, die von den Krankenkassen bezahlt wird.
Quelle
Leonore Julius, Bonn, Prof. Dr. med. Dieter Naber, Hamburg, Dr. med. Gerhard Dieter Roth, Ostfildern, Prof. Dr. med. Hans-Peter Volz, Werneck, Presse-Workshop „Rückfallprophylaxe in der Schizophrenie: Eine Herausforderung für Ärzte, Patienten und Angehörige“, Aschau im Chiemgau, 6./7. Juli 2004, veranstaltet von Janssen-Cilag.
Psychopharmakotherapie 2005; 12(01)