Zulassungen der Botulinumtoxin-A-Präparate


Wolfgang H. Jost, Wolfach

Seit den 90er-Jahren wurden die drei in Deutschland verfügbaren Botulinumtoxin-A-Präparate für mehrere Indikationen zugelassen. Die Zulassungen für die verschiedenen Produkte sind unterschiedlich und wurden im Verlauf auch stellenweise modifiziert. Mittlerweile ist der Zulassungsstatus etwas verwirrend, weshalb wir Ihnen nachfolgend den aktuellen Stand 2018 darstellen wollen.
Schlüsselwörter: Abobotulinumtoxin A, Incobotulinumtoxin A, Onabotulinumtoxin A, Zulassung, Indikation
Psychopharmakotherapie 2018;25:240–2.

Medizinische Indikationen

Die Historie der Zulassungen von Botulinumtoxin-A-Präparaten ist in Tabelle 1 zusammengefasst.

Tab. 1. Jahr der Zulassung

Jahr

Präparat

Indikation

1993

Abo

Spasmus hemifacialis

1993

Abo

Blepharospasmus

1993

Ona

Blepharospasmus

1993

Ona

Spasmus hemifacialis

1995

Abo

Zervikale Dystonie (Torticollis)

1996

Ona

Zervikale Dystonie (Torticollis)

1998

Ona

Dynamischer Spitzfuß bei ICP

2001

Ona

Spastik der oberen Extremität (Handgelenk und Hand) nach Schlaganfall

2002

Abo

Spastik der oberen Extremität (Arm) nach Schlaganfall

2003

Ona

Axilläre Hyperhidrosis

2005

Inco

Blepharospasmus

2005

Inco

Zervikale Dystonie (Torticollis)

2006

Ona

Glabellafalten

2009

Abo

Glabellafalten

2009

Inco

Glabellafalten

2010

Inco

Spastik obere Extremität (Arm) nach Schlaganfall

2011

Ona

Chronische Migräne

2011

Ona

Neurogene Detrusorhyperaktivität

2012

Abo, Ona

Spasmodische Dysphonie (laryngeale Dysphonie) (erstattungsfähige Off-Label-Indikation)

2013

Ona

Idiopathische Detrusorhyperaktivität

2013

Ona

Glabellafalten und/oder Krähenfüße

2014

Inco

Seitliche Kanthalfalten (Krähenfüße)

2014

Ona

Spastik des Fußgelenks nach Schlaganfall

2015

Abo

Spastik obere Extremität (Arm) unabhängig von der Ätiologie

2016

Abo

Spastik obere Extremität, mit Schulter

2016

Abo

Dynamischer Spitzfuß bei ICP

2016

Abo

Spastik untere Extremität nach Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma

2016

Inco

Falten der oberen Gesichtshälfte (horizontale Stirnfalten, Krähenfüße, Glabellafalten)

2017

Inco

Spastik obere Extremitäten, mit Schulter, unabhängig von der Ätiologie

2017

Abo

Laterale Augenfalten (Krähenfüße)

2018

Ona

Stirnfalten (moderate bis starke Stirnfalten sichtbar bei maximalem Anheben der Augenbrauen

Abo: Abobotulinumtoxin A; Inco: Incobotulinumtoxin A; Ona: Onabotulinumtoxin A; spätestens 2019 wird mit der Zulassung von Incobotulinumtoxin A für die Indikation Sialorrhö gerechnet (in den USA bereits erfolgt).

Für medizinische Indikationen zugelassen sind in Deutschland (in alphabetischer Reihenfolge):

Abobotulinumtoxin A (Dysport®)

Zugelassen für:

  • Idiopathischen Blepharospasmus (bei Behandlungsbeginn 40 Einheiten pro Auge, bis max. 120 Einheiten pro Auge, nicht häufiger als alle 12 Wochen)
  • Hemifazialer Spasmus und koexistierende fokale Dystonien (bis max. 120 Einheiten, nicht häufiger als alle 12 Wochen)
  • Zervikale Dystonie (Torticollis spasmodicus) (Beginn mit 500 Einheiten, bis max. 1000 Einheiten im Verlauf, Sternocleidomastoideus nicht mehr als 300 Einheiten, nicht häufiger als alle 12 Wochen)
  • Fokale Spastik der oberen Extremität bei Erwachsenen (bis 1000 Einheiten, respektive 1500 Einheiten wenn bis zu 500 Einheiten davon in die Schultermuskeln injiziert werden, nicht häufiger als alle 12 Wochen)
  • Fokale Spastik des Fußgelenks bei erwachsenen Patienten nach Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma (bis 1500 Einheiten, nicht häufiger als alle 12 Wochen)
  • Fokale Spastik mit dynamischer Spitzfußstellung der unteren Extremitäten bei gehfähigen Patienten mit infantiler Zerebralparese ab zwei Jahren (max. 15 Einheiten pro kg unilateral oder 30 Einheiten pro kg bilateral oder bis 1000 Einheiten, nicht häufiger als alle 12 Wochen)

Incobotulinumtoxin A (Xeomin®)

Zugelassen für:

  • Blepharospasmus (bis max. 100 Einheiten, alle 12 Wochen, Behandlungsintervalle sollten nach dem individuellen Bedarf jedes Patienten festgelegt werden)
  • Zervikale Dystonie mit überwiegend rotatorischer Komponente (Torticollis spasmodicus) (Beginn mit 200 Einheiten, bis max. 300 Einheiten im Verlauf, pro Injektionsstelle nicht mehr als 50 Einheiten, Behandlungsintervalle unter 10 Wochen werden im Allgemeinen nicht empfohlen, die Behandlungsintervalle sollten nach dem individuellen Bedarf jedes Patienten festgelegt werden)
  • Spastik der oberen Extremitäten (bis max. 500 Einheiten, Schultermuskeln nicht mehr als 250 Einheiten, Behandlungsintervalle unter 12 Wochen werden im Allgemeinen nicht empfohlen, die Behandlungsintervalle sollten nach dem individuellen Bedarf jedes Patienten festgelegt werden)

Onabotulinumtoxin A (Botox®)

Zugelassen für:

  • Fokale Spastizität in Zusammenhang mit dynamischer Spitzfußstellung infolge von Spastizität bei gehfähigen Patienten mit infantiler Zerebralparese, die zwei Jahre oder älter sind (anfänglich empfohlene Dosis 4 Einheiten/kg [Hemiplegie] bzw. 6 Einheiten/kg [Diplegie] Körpergewicht; bis 200 Einheiten Gesamtdosis, nicht häufiger als alle drei Monate)
  • Fokale Spastizität des Handgelenks und der Hand bei erwachsenen Schlaganfallpatienten (200 bis 240 Einheiten, alle 12 Wochen)
  • Fokale Spastizität des Fußgelenks bei erwachsenen Schlaganfallpatienten, (300 Einheiten, aufgeteilt auf drei Muskeln, Reinjektion nicht früher als 12 Wochen)
  • Blepharospasmus/hemifazialer Spasmus und koexistierende fokale Dystonien (initial 25 Einheiten, bei Folgeinjektionen darf eine Gesamtdosis in 100 Einheiten alle 12 Wochen nicht überschritten werden).
  • Zervikale Dystonie (Torticollis spasmodicus) (Gesamtdosis von 300 Einheiten darf nicht überschritten werden, Behandlungsintervalle von weniger als 10 Wochen werden nicht empfohlen)
  • Linderung der Symptome bei erwachsenen Patienten, die die Kriterien einer chronischen Migräne erfüllen (Kopfschmerzen an 15 Tagen pro Monat, davon mindestens acht Tage mit Migräne) und die auf prophylaktische Migräne-Medikation nur unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben (155–195 Einheiten, alle 12 Wochen)
  • Idiopathische überaktive Blase mit den Symptomen Harninkontinenz, imperativer Harndrang und Pollakisurie bei erwachsenen Patienten, die auf Anticholinergika nur unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben (100 Einheiten, nicht vor Ablauf von drei Monaten)
  • Harninkontinenz bei Erwachsenen mit neurogener Detrusorhyperaktivität bei neurogener Blase infolge einer stabilen subzervikalen Rückenmarksverletzung oder multipler Sklerose (200 Einheiten, nicht vor Ablauf von drei Monaten)
  • Starke, fortbestehende primäre Hyperhidrosis axillaris, die störende Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens hat und mit einer topischen Behandlung nicht ausreichend kontrolliert werden kann (50 Einheiten pro Achsel, nicht häufiger als alle 16 Wochen)

Ästhetische Indikationen

Zusätzlich bestehen folgende Zulassungen für ästhetische Indikationen:

Abobotulinumtoxin A (Azzalure®)

Zugelassen zur Verbesserung des Erscheinungsbilds von mittelstarken bis starken

  • Glabellafalten (vertikale Falten zwischen den Augenbrauen) bei maximalem Stirnrunzeln (5-mal 10 Einheiten) und/oder
  • lateralen Augenfalten (Krähenfüße) bei maximalem Lächeln bei erwachsenen Patienten unter 65 Jahren (3-mal 10 Einheiten pro Seite), wenn das Ausmaß dieser Falten eine erhebliche psychische Belastung für den Patienten darstellt.

Incobotulinumtoxin A (Bocouture®)

Verbesserung des Aussehens von Falten der oberen Gesichtshälfte bei Erwachsenen im Alter unter 65 Jahren, wenn das Ausmaß dieser Falten eine erhebliche psychologische Belastung für den Patienten darstellt:

  • mittelstarke bis starke vertikale Falten zwischen den Augenbrauen, sichtbar bei maximalem Stirnrunzeln (Glabellafalten) 20 bis 30 Einheiten

und/oder

  • mittelstarke bis starke seitliche Kanthalfalten, sichtbar bei maximalem Lächeln (Krähenfüße), empfohlene Standarddosis 12 Einheiten pro Seite

und/oder

  • mittelstarke bis starke horizontale Stirnfalten, sichtbar bei maximaler Kontraktion, 10 bis 20 Einheiten

Onabotulinumtoxin A (Vistabel®)

  • Moderate bis starke vertikale Falten zwischen den Augenbrauen sichtbar bei maximalem Stirnrunzeln (Glabellafalten) (bis zu 20 Einheiten, nicht öfter als alle drei Monate)
  • Moderate bis starke seitliche Kanthalfalten (Krähenfüße) sichtbar bei maximalem Lächeln (bis zu 20 Einheiten, nicht öfter als alle drei Monate)
  • Moderate bis starke Stirnfalten sichtbar bei maximalem Anheben der Augenbrauen

Erstattungsfähige Off-Label-Indikation

Eine Besonderheit stellt die spasmodische Dysphonie (laryngeale Dysphonie) dar. Diese Indikation ist zwar nicht zugelassen und somit off Label, aber trotzdem gemäß G-BA-Beschluss seit 2012 erstattungsfähig, und zwar in folgender Dosierung: 2,5 Einheiten Onabotulinumtoxin A pro injizierten Kehlkopfmuskel bis zu einer Höchstdosis von 10 ME mit Wiederholungsbehandlungen alle drei bis sechs Monate als Monotherapie. Die wirksame Dosis für Abobotulinumtoxin A wird mit 3 bis 3,75 Einheiten angegeben. Die umfangreichste Erfahrung liegt mit den Techniken zur endoskopischen Injektion vor, eine transkutane Injektion ist ebenfalls wirksam.

Interessenkonflikterklärung

Der Autor ist als Berater und Referent für die Firmen Allergan, Ipsen und Merz tätig.

Literatur

Aktuelle Fachinformationen Azzalure, Bocouture, Botox, Dysport, Vistabel, Xeomin. Stand 1.3.2018.

Prof. Dr. Wolfgang Jost, Parkinson-Klinik Ortenau, Kreuzbergstraße. 12–16, 77709 Wolfach, E-Mail: w.jost@parkinson-klinik.de

Approvals botulinum toxin A products in Germany

Since the 1990s the three botulinum toxin A products which are available in Germany have been approved for several indication. The approvals of the various products are different and have partly been modified in the course of time. Meanwhile the state of approval is somewhat confusing, that is why we want to present the current state 2018.

Key words: abobotulinum toxin A, incobotulinum toxin A, onabotulinum toxin A, approval, indication

Psychopharmakotherapie 2018; 25(05):240-242